Wussten Sie schon?

Die Pflegekassen gewähren allen Personen in den  Pflegegraden  1 – 5 einen Entlastungsbetrag  von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Angebote zur Unterstützung im Alltag können zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Einkaufen oder auch Botengänge sein.

Wir sind seit Dezember 2017 zugelassener Dienstleister nach § 45a Absatz 1 SGB XI sowie nach § 45b SGB XI und damit anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag in dem Bereich Reinigungs- und Wäscheservice.

Damit können Sie sich Leistungen für Reinigungs- und Wäscheservice, die durch unser Unternehmen erbracht werden, in Höhe von bis zu 125 Euro von Ihrer Pflegekasse erstatten lassen. Einzige Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit in den Pflegegraden 1 bis 5.

Den Entlastungsbetrag zahlt Ihre Pflegekasse zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege.

Unser aktueller Verrechnungssatz für Leistungen des Reinigungs- und Wäscheservice beträgt 28 Euro brutto pro Stunde. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können Sie somit bis zu fünf Reinigungsstunden monatlich zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Ihnen entstehen dabei keine weiteren Kosten!

Sie brauchen nichts weiter zu tun als:

  • bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag zu stellen
  • Ihren Leistungsanspruch nach § 45a Absatz 1 SGB XI sowie nach § 45b SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen) an die PROSERVITA gGmbH abzutreten, so dass wir die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns:

PROSERVITA gGmbH

Heike Finger
Sogemeierstr. 22
33739 Bielefeld
Tel.: 05206 96997-43
Fax: 05206 96997-19
finger(at)diabi.de

oder sprechen Sie direkt mit Ihrer Pflegekasse.