Herzlich willkommen bei unserer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem seit 02.07.2023 in Kraft befindlichen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sorgt der deutsche Gesetzgeber für einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland.
Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Deshalb haben wir für Sie eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet.
Die mit den Aufgaben der internen Meldestelle betrauten Personen werden Ihre Meldungen unabhängig und fachkundig prüfen und gegebenenfalls über den unten genannten digitalen Meldekanal mit Ihnen kommunizieren – etwa für Rückfragen.
Informationen über Ihre Identität als hinweisgebende Person oder sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf Sie erlauben, werden nicht an Personen außerhalb der internen Meldestelle weitergegeben – es sei denn Sie willigen ein oder es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor – etwa eine gerichtliche Entscheidung.
Sie können unter den folgenden Links einfach und schnell Meldungen abgeben, vertraulich oder sogar anonym:

Sie finden dort auch genaue weitere Informationen – etwa was Sie wie genau melden können, außerdem zu weiteren persönlichen und externen Melde-Möglichkeiten. Klicken Sie dazu einfach auf den Button „Melden“ und Sie kommen zum Text „Wichtig zu wissen“, u.a. mit den häufigsten Fragen (FAQ).
Bitte beachten Sie, dass unsere interne Meldestelle ausschließlich für begründete Hinweise vorgesehen ist. Spekulationen oder Missbrauch der Meldestelle (beispielsweise durch das Verbreiten übler Gerüchte) können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die interne Meldestelle dient auch nicht als „Sorgenkasten“ für allgemeine Beschwerden.

Wir danken Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Unterstützung.